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Stiftung

Schweizerische Stiftung Waisenhaus
Lewoleba-Lembata, Ost Flores/Indonesien

mit Sitz in St. Gallen

Am 22. Februar 2002 wurde die Stiftung ins Leben gerufen, um das Waisenhaus in Lewoleba längerfristig abzusichern.
Es ist vorgesehen, dass das Stiftungskapital inskünftig durch Einlagen des Hilfswerkes (sofern dies die Spendeneingänge erlauben) oder durch Legate geäufnet wird.
Das wünschenswerte Ziel wäre eine Kapitalsumme, deren Zinsertrag die Verpflegung und den Unterhalt der voraussichtlich ca. 200 Kinder langfristig garantieren würde.

Anerkannte Stiftung – Steuerbefreiung

Die Schweizerische Stiftung Waisenhaus Lewoleba wurde am 4.4.2002 vom Kantonalen Steueramt, St.Gallen als Stiftung mit gemeinnützigem Zwecke anerkannt und von den Steuern befreit.

Stiftungsrat

Der Stiftungsrat besteht aus fünf Mitgliedern

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